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Wir setzen Ihr ewiges Rücktrittsrecht durch!
Handelt es sich bei Ihrer Lebensversicherung um eine bloße Ablebensversicherung, kann eine Kündigung immer dann Sinn machen, wenn der Versicherungsgrund wegfällt. Ein klassisches Beispiel ist die Absicherung von minderjährigen Kindern, die man nach Erreichung der Volljährigkeit beendet.
Bei Lebensversicherungen, die als Geldanlage fungieren (z. B. fondsgebundene Versicherungen), bringt eine vorzeitige Kündigung zum Teil erhebliche Abschlagszahlungen mit sich. Den sogenannten „Rückkaufswert“ – also das eingezahlte Kapital und Kapitalerträge nach Abzug des Abschlags – können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen oder beim Versicherer erfragen.
Ein Beispiel:
Eine Versicherte – wir nennen sie Vera Sicherung – hat ihre Lebensversicherung mittlerweile mit 10.000 Euro bespart. Bei einer vorzeitigen Auflösung ihrer Polizze würde sie von ihrem Versicherer den sogenannten Rückkaufswert von 7.000 Euro erhalten – und damit 3.000 Euro Verlust machen!
Doch Vera Sicherung hat Glück – nachdem sie 500 Euro Prüfgebühr in den Check ihrer Polizze durch die BIS investiert hat, hat sie Aussicht auf die komplette Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherung ihr nicht nur den Rückkaufswert (RKW), sondern auch die angefallenen Zinsen sowie eine Nutzungsentschädigung zahlen muss – den sogenannten Klagewert (KW). Dieser beträgt im Falle von Vera Sicherung 6.000 Euro! Insgesamt geht es also um 13.000 Euro.
Die Rückabwicklung
Die BIS übernimmt die vollständige Rückabwicklung der Lebensversicherung und setzt Veras Rücktrittsrecht juristisch um. Dazu gehört die Einholung eventuell fehlender Unterlagen und die Verhandlung mit dem Versicherer. Im Erfolgsfall erhält Vera Sicherung neben dem RKW von 7.000 Euro auch 65 % des Klagewerts – also 3.900 Euro (abzüglich 500,- Euro Prüfgebühr). Die restlichen 35 % des KWs sind die erfolgsbasierte anwaltliche Vergütung. Statt mehrerer tausend Euro Verlust macht Vera Sicherung nun also mehrere hundert Euro Gewinn!
Doch es kommt noch besser: Da Vera Sicherung eine Rechtsschutzversicherung besitzt, übernimmt diese das Anwaltshonorar der BIS. Für Vera bedeutet das: volle Auszahlung des Klagewerts und damit 2.400 Euro Gewinn (nach Abzug der Prüfgebühr) gegenüber dem Sparbetrag!
Sie möchten das auch? Nehmen Sie kostenlos Kontakt mit BIS auf!
BIS kümmert sich in ganz Österreich um die Rückabwicklung von Lebensversicherungen – kompetent und professionell! Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und zu beraten, Ihre Nicole Klusak mit dem Team in Schwechat.